DSGVO-konforme Website: Die komplette Checkliste für 2026

Viele KMU-Websites verstoßen noch immer gegen die DSGVO. Diese Checkliste deckt Cookie-Consent, Datenschutzerklärung, Impressum, Google Fonts, Analytics-Alternativen und Auftragsverarbeitungsverträge ab.

Laut einer Untersuchung des Digitalverbands Bitkom aus 2024 verstoßen noch immer rund 60 % der deutschen KMU-Websites gegen mindestens eine Anforderung der Datenschutz-Grundverordnung. Das Risiko: Abmahnungen, Bußgelder und Vertrauensverlust bei Kunden. Dabei ist DSGVO-Konformität kein Hexenwerk — wenn man weiß, worauf es ankommt.

Diese Checkliste deckt die wichtigsten Punkte für 2026 ab. Kein Juristendeutsch, sondern konkrete Handlungsschritte.

1. Impressum: Pflichtangaben vollständig?

Das Impressum ist keine DSGVO-Anforderung im engeren Sinne, aber ein häufiger Abmahngrund nach Telemediengesetz (TMG). Pflichtangaben für Unternehmen:

  • Vollständiger Name und Rechtsform
  • Anschrift (kein Postfach)
  • Kontaktmöglichkeit (E-Mail-Adresse, Telefon empfohlen)
  • Handelsregisternummer und Amtsgericht (falls eingetragen)
  • USt-IdNr. oder Steuernummer (bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen)
  • Zuständige Aufsichtsbehörde (bei reglementierten Berufen)

Das Impressum muss von jeder Seite der Website aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein.

2. Datenschutzerklärung: Inhalt und Aktualität

Die Datenschutzerklärung ist das Herzstück der DSGVO-Konformität. Sie muss informieren über:

  • Wer ist Verantwortlicher (Name, Kontakt, ggf. Datenschutzbeauftragter)?
  • Welche Daten werden zu welchem Zweck erhoben?
  • Auf welcher Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO)?
  • Wie lange werden Daten gespeichert?
  • Welche Rechte haben Betroffene (Auskunft, Löschung, Widerspruch...)?
  • Werden Daten an Dritte oder in Drittländer übermittelt?

Wichtig für 2026: Jedes eingebundene Tool, jeden Plugin-Anbieter und jeden Hosting-Dienst, der Daten verarbeitet, muss die Datenschutzerklärung nennen. Eine einmal erstellte Datenschutzerklärung veraltet schnell — bei jeder neuen Integration aktualisieren.

Der Europäische Gerichtshof und deutsche Aufsichtsbehörden haben klargestellt: Opt-in ist Pflicht für nicht-notwendige Cookies. Das bedeutet:

  • Kein vorab angehakter "Ich stimme zu"-Button
  • Ablehnen muss genauso einfach sein wie Zustimmen
  • "Akzeptieren" und "Ablehnen" müssen gleichwertig prominent sein
  • Keine versteckten Opt-outs tief in Menüs

Technisch notwendige Cookies (Session-ID, Login-Status, Warenkorb) brauchen keine Einwilligung. Tracking-, Analyse- und Marketing-Cookies schon.

Empfehlenswerte Consent-Management-Plattformen (CMP): Es gibt DSGVO-konforme Open-Source-Lösungen wie Klaro oder kommerzielle Anbieter mit EU-Datenspeicherung. Das Tool muss selbst konform sein — also keine US-Server für die Consent-Daten.

Binary System Services – DSGVO-konforme Webentwicklung

4. Google Fonts: Lokal hosten ist Pflicht

Seit dem LG München-Urteil von 2022 ist die dynamische Einbindung von Google Fonts (also das Laden direkt von Googles Servern) in Deutschland rechtlich hochriskant. Jede Anfrage überträgt die IP-Adresse des Besuchers an Google — ohne Einwilligung.

Lösung: Fonts lokal hosten.

  1. Fonts unter fonts.google.com herunterladen
  2. In den eigenen Webserver-Ordner kopieren
  3. CSS anpassen:
@font-face {
    font-family: 'Inter';
    src: url('/fonts/Inter-Regular.woff2') format('woff2');
    font-weight: 400;
    font-display: swap;
}

Kein Request mehr an externe Server — Problem gelöst. Das gilt sinngemäß auch für andere externe Ressourcen: CDN-gebundene JavaScript-Bibliotheken, externe Stylesheets, eingebettete Videos ohne Datenschutz-Modus.

5. Analytics: Alternativen zu datenhungrigen Tools

Wer Website-Statistiken benötigt, muss nicht auf datenschutzwidrige Lösungen zurückgreifen. Alternativen:

  • Matomo (selbst gehostet): Vollständige Kontrolle über die Daten, IP-Anonymisierung konfigurierbar, kein Drittland-Transfer. Mit den richtigen Einstellungen oft ohne Consent möglich.
  • Plausible: Europäischer Anbieter, minimale Datenerhebung, kein Cookie-Banner nötig (nach eigener Aussage und vieler Datenschutzexperten).
  • Kein Analytics: Die konformste Lösung. Für viele kleine Websites reichen Server-Logs mit anonymisierten IPs.

Entscheidend ist, ob die gewählte Lösung personenbezogene Daten verarbeitet und ob die Daten auf EU-Servern bleiben.

6. Kontaktformulare und E-Mail-Verarbeitung

Jedes Kontaktformular erhebt Daten. Die Datenschutzerklärung muss erklären, was damit passiert. Außerdem:

  • SSL/HTTPS ist Pflicht — Formulardaten dürfen nicht unverschlüsselt übertragen werden
  • Nur die wirklich notwendigen Felder abfragen (Datensparsamkeit, Art. 5 DSGVO)
  • Kein verstecktes Tracking im Formular (z.B. reCAPTCHA überträgt Daten an US-Server)
  • Speicherdauer der Anfragen dokumentieren und einhalten

Für reCAPTCHA-Alternativen: Honeypot-Felder oder DSGVO-konforme CAPTCHAs (z.B. hCaptcha mit EU-Datenspeicherung).

7. SSL/HTTPS: Keine Ausnahmen mehr

HTTPS ist seit Jahren Standard und Pflicht. Ohne HTTPS:

  • Browser zeigen Sicherheitswarnungen
  • Google wertet die Seite ab
  • Datenschutzbehörden sehen es als Verstoß gegen Art. 32 DSGVO (technische Sicherheit)

Let's Encrypt bietet kostenlose SSL-Zertifikate. Es gibt keine Ausrede mehr, ohne HTTPS zu betreiben.

8. Auftragsverarbeitungsverträge (AVV)

Immer wenn ein Dienstleister Zugriff auf personenbezogene Daten hat, braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Das betrifft:

  • Hosting-Anbieter
  • E-Mail-Dienstleister (auch für einfache Weiterleitungen)
  • CRM- und Newsletter-Tools
  • Analytics-Dienste
  • Website-Backup-Dienste

Viele Anbieter stellen AVVs zum Selbstabschluss bereit (Online-Formular oder PDF). Wichtig: Abschließen und dokumentieren, nicht nur annehmen.

Das Abmahnrisiko ist real

Seit 2021 sind Verbände und qualifizierte Einrichtungen klageberechtigt, auch ohne direkten Schaden nachzuweisen. Abmahnungen wegen DSGVO-Verstößen kosten schnell mehrere Tausend Euro an Anwalts- und Verfahrenskosten — auch wenn der ursprüngliche Verstoß klein war.

Die gute Nachricht: Wer die Checkliste systematisch abarbeitet, schließt die größten Risiken aus.

Wer DSGVO-Konformität nicht nur für die Website, sondern für das gesamte Unternehmen sicherstellen möchte, findet im Bereich NIS2-Compliance weiterführende Informationen zu gesetzlichen Anforderungen.

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